Übernahmebilanz
| Aktiven | |
|---|---|
| Umlaufvermögen | |
| Flüssige Mittel | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |
| Übrige kurzfristige Forderungen | |
| Vorräte / nicht fakturierte Leistungen | |
| Aktive Rechnungsabgrenzungen | |
| Anlagevermögen | |
| Finanzanlagen / Beteiligungen | |
| Mobilien / Einrichtungen / Maschinen | |
| Fahrzeuge | |
| Informatik / Bürogeräte | |
| Immaterielle Werte | |
| Weitere Aktiven | |
| Total Aktiven | 0.00 |
| Passiven | |
|---|---|
| Kurzfristiges Fremdkapital | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern / Aktionären | |
| MWST / Sozialversicherungen / Steuern | |
| Passive Rechnungsabgrenzungen | |
| Rückstellungen | |
| Langfristiges Fremdkapital | |
| Darlehen / Bankkredite | |
| Private Darlehen | |
| Weitere Verbindlichkeiten | |
| Total übernommenes Fremdkapital | 0.00 |
| Eigenkapital / Übernahmewert | |
| Aktivenüberschuss / Übernahmewert | 0.00 |
| Total Passiven | 0.00 |
Kontrollwerte
| Stammkapital gemäss Statuten, mind. CHF 20'000 | Autom. Liberierung, gerundet auf CHF 1'000 | ||
| Liberierungsquote | Nennwert je Stammanteil | ||
| Anzahl Stammanteile | Übernahmewert gemäss Vertrag / Statuten |
Automatische Prüfung
Hinweis: Fremdkapital ist als positiver Schuld-Betrag zu erfassen. Die Passiven werden vollständig ausgewiesen: übernommenes Fremdkapital plus Aktivenüberschuss / Übernahmewert. Dadurch entspricht Total Passiven immer dem Total Aktiven. Der Übernahmewert wird automatisch als Aktivenüberschuss berechnet: Total Aktiven minus Total übernommenes Fremdkapital. Der Liberierungsbetrag wird automatisch aus dem vorhandenen Aktivenüberschuss verwendet, auf volle CHF 1'000 abgerundet und höchstens bis zum Aktien- bzw. Stammkapital angesetzt. Nicht verwendete Beträge, insbesondere Rundungsreste unter CHF 1'000 oder darüber hinausgehender Aktivenüberschuss, werden als Restgutschrift ausgewiesen. Bei der GmbH beträgt das Mindest-Stammkapital CHF 20'000; höhere Stammkapitalbeträge sind möglich. Der automatisch verwendete Liberierungsbetrag muss mindestens CHF 20'000 betragen. Beispiel: Stammkapital CHF 40'000 und Aktivenüberschuss CHF 30'800 = CHF 30'000 bzw. 75% liberiert; CHF 800 Restgutschrift. Bei der AG beträgt das Mindest-Aktienkapital CHF 100'000; der automatisch verwendete Liberierungsbetrag muss mindestens 20% des Aktienkapitals und in jedem Fall mindestens CHF 50'000 betragen. Beispiel: Aktienkapital CHF 100'000 und Aktivenüberschuss CHF 75'800 = CHF 75'000 bzw. 75% liberiert; CHF 800 Restgutschrift. Formelzellen sind in dieser Web-Version nicht editierbar; nur gelbe Eingabefelder können verändert werden.
Sie sind sich bewusst, dass unwahre Angaben strafrechtliche Folgen haben können, insbesondere nach Art. 152 StGB sowie gegebenenfalls nach Art. 251 StGB.
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